KFZ - Mechatroniker (m/w/d) Luftfahrt bis 23,50 € Bruttostundenlohn
KFZ - Mechatroniker (m/w/d) Luftfahrt bis 23,50 € Bruttostundenlohn
Ihre Aufgaben...
Als KFZ - Mechatroniker (m⁠/⁠w⁠/⁠d) Luftfahrt sind Sie für die Instandhaltung und Reparatur an verschiedenen Flugzeugtypen zuständig:
- Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an luftfahrttechnischen Fahrzeugen und Geräten
- Diagnose und Behebung von Störungen an mechanischen, elektrischen und elektronischen Systemen
- Montage und Demontage von Bauteilen und Baugruppen
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Erstellung von Wartungsberichten
- Zusammenarbeit mit Ingenieuren und anderen Fachabteilungen zur Optimierung von Prozessen
Ihre Qualifikation...
- Abgeschlossene Berufsqualifikation als KFZ-Mechatroniker (m⁠/⁠w⁠/⁠d), Industriemechatroniker (m⁠/⁠w⁠/⁠d) oder in einem vergleichbaren Berufsfeld
- Kenntnisse in Instandhaltungsprozessen & elektronischen Fahrzeugsystemen
- Sehr gute Deutschkenntnisse (B2)
- Erfahrung in der Luftfahrtindustrie von Vorteil aber kein muss
- Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und eine selbstständige Arbeitsweise
- Bereitschaft zur Arbeit im 3-Schicht-System
Unser Versprechen...
Bei Vilo-Personal stehen Sie im Mittelpunkt. Wir begleiten Sie persönlich, reagieren schnell und unterstützen Sie auf Ihrem beruflichen Weg – verlässlich und auf Augenhöhe. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, unserem starken Kundennetzwerk und unserer Marktkenntnis. Wir bereiten Sie auf Gespräche vor und begleiten Sie bei Bedarf persönlich. Dazu erhalten Sie echte Karrierechancen bei namhaften Unternehmen.
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Alle Stellen sowie die Möglichkeit der Initiativbewerbung unter: www.vilo-personal.de
Fragen? Ihre Ansprechpartner:innen erreichen Sie unter Tel.: 030/166 390 399
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Alle Gender willkommen!
Vorrausetzung für die Bewerbung auf diese Stelle ist ein einwandfreies behördliches Führungszeugnis oder eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) erforderlich. Zudem muss ein Lebenslauf vorgelegt werden, der mindestens die letzten fünf Jahre lückenlos nachvollziehbar darstellt – eine Voraussetzung im Rahmen der ZÜP nach § 7 LuftSiG. Ebenso ist eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland erforderlich!